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Fortsetzer/innenanmeldung innerhalb des Vorstudienlehrganges im Sommersemester 2026

Sie waren bereits für einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges (am VWU, bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien, beim ZIB Training oder an der Österreichischen Orient-Gesellschaft) angemeldet? Abhängig davon, wo Sie für Ihren letzten Kurs angemeldet waren (im Wintersemester 2025/26 oder in einem früheren Semester) bzw. welche Ergänzungsprüfungen Sie noch ablegen müssen, gelten folgende Anmeldemodalitäten:

  • Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 einen AN-, AV-, EV-Kurs am VWU besuchen, mindestens 70 Prozent den gesamten Kurs anwesend waren, nach maximal zwei Semesterkursen in die Kursstufe FG oder WF aufsteigen, und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie am Nachmittag des 16.1.2026 ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (der Lehrgangsbeitrag am VWU im Sommersemester 2026 beträgt € 612) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 19.1. und 23.1.2026 per E-Mail für Ihren Kurs im Sommersemester 2026 am VWU an, nach dem 23.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 einen FF1-Kurs am VWU besuchen, insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie am Nachmittag des 16.1.2026 ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (der Lehrgangsbeitrag am VWU im Sommersemester 2026 beträgt € 612) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!).

    Kursanmeldung: 

    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu keiner mündlichen Ergänzungsprüfung antreten oder wissen, dass Sie noch einen Semesterkurs benötigen: 19.1. bis 23.1.2026 per E-Mail, nach dem 23.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!
    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu einer oder mehreren mündlichen Ergänzungsprüfungen antreten und beabsichtigen, den Vorstudienlehrgang abzuschließen: 26.1. bis 30.1.2026 per E-Mail: Sobald Sie bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung negativ beurteilt werden, müssen Sie sich sofort anmelden. Nach dem 30.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 einen Kurs im Fortgeschrittenenmodul (FG, WF oder FF2) besuchen, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Sommersemester 2026 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrem Studienblatt des Wintersemesters 2025 als Anhang an vwu@vwu.at) von 16.1. bis spätestens 21.1.2026, damit der VWU Ihnen eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. 

    Kursanmeldung: 

    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu keiner mündlichen Ergänzungsprüfung antreten oder wissen, dass Sie noch einen Semesterkurs benötigen: 19.1. bis 23.1.2026 per E-Mail, nach dem 23.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!
    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu einer oder mehreren mündlichen Ergänzungsprüfungen antreten und beabsichtigen, den Vorstudienlehrgang abzuschließen: 26.1. bis 30.1.2026 per E-Mail: Sobald Sie bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung negativ beurteilt werden, müssen Sie sich sofort anmelden. Nach dem 30.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!

     

  • Wenn Sie Ihren letzten Kurs direkt am VWU besucht haben, aber im Wintersemester 2025/2026 für keinen VWU-Kurs angemeldet waren, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Sommersemester 2026 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrer aktuellen Studienzeitbestätigung als Anhang an vwu@vwu.at) von 16.1. bis spätestens 21.1.2026, damit der VWU Ihnen eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. Eine aktuelle Studienzeitbestätigung können Sie von Ihrer Universität bekommen. 

    Kursanmeldung: 

    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu keiner mündlichen Ergänzungsprüfung antreten oder wissen, dass Sie noch einen Semesterkurs benötigen: 19.1. bis 23.1.2026 per E-Mail, nach dem 23.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!
    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu einer oder mehreren mündlichen Ergänzungsprüfungen antreten und beabsichtigen, den Vorstudienlehrgang abzuschließen: 26.1. bis 30.1.2026 per E-Mail: Sobald Sie bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung negativ beurteilt werden, müssen Sie sich sofort anmelden. Nach dem 30.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!

     

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Sommersemester 2026 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre Fortsetzer/innenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

  • Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 einen AN-, AV- oder EV-Kurs bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB Training besucht haben, bei der Aufstiegsprüfung im Wintersemester 2025/2026 die Kursstufe FG oder WF erreicht haben, sowie insgesamt für weniger als vier Semester innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, werden Sie vom VWU zu einem Übertritts-Einstufungstest mittels onSET eingeladen, der zwischen 20.1. und 23.1.2026 stattfindet (der Termin kann nicht selbst gewählt werden und es gibt keinen Alternativtermin!). Alle Studierenden, die zwischen 20.1. und 23.1.2026 am Übertritts-Einstufungstest mittels onSET teilgenommen haben, werden am 30.1.2026 nachmittags per E-Mail informiert, bei welchem Kursanbieter (VWU oder einer seiner Kooperationspartner: die Berater®, Sprachenzentrum der Universität Wien, ZIB Training) sie sich anmelden können und wie die Kursanmeldung konkret abläuft.

    • Studierenden, die dabei die besten Ergebnisse erzielen, wird im Sommersemester 2026 ein kombinierter Deutsch-Fächerkurs am VWU angeboten (der Lehrgangsbeitrag am VWU im Sommersemester 2026 beträgt € 612).
    • Studierende, die dabei nicht zu jenen mit den besten Ergebnissen zählen, können sich bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training für einen Deutschkurs im Sommersemester 2026 anmelden (es zählt dafür die Kursstufe, die bei der Aufstiegsprüfung erreicht wurde).

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 einen FG- oder WF-Kurs bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB Training besuchen, erhalten Sie am 15.1. ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (der Lehrgangsbeitrag am VWU im Sommersemester 2026 beträgt € 612) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!).

    Kursanmeldung: 

    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu keiner mündlichen Ergänzungsprüfung antreten: 16.1. bis 23.1.2026 per E-Mail, nach dem 23.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!
    • Wenn Sie im Jänner 2026 zu einer oder mehreren mündlichen Ergänzungsprüfungen antreten: 26.1. bis 30.1.2026 per E-Mail: Sobald Sie bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung negativ beurteilt werden, müssen Sie sich sofort anmelden. Nach dem 30.1.2026 ist eine Kursanmeldung voraussichtlich nicht mehr möglich!
  • Wenn Sie nicht im Wintersemester 2025/2026 einen AN-, AV- oder EV-Kurs bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB Training besucht haben, sondern in einem früheren Semester, melden Sie sich bei die Berater® (https://germanforstudents.com/), am Sprachenzentrum der Universität Wien (www.sprachenzentrum.at/vwu) oder bei ZIB Training (www.germanforvienna.at/) an. Die Anmeldefristen für Fortsetzer*innen bei den Kooperationspartnern für das Sommersemester 2026 finden Sie weiter unten bei c).

 

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Sommersemester 2026 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden. In diesem Fall ist eine Refundierung des Lehrgangsbeitrags nicht möglich! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

* Fächer: Englisch, Mathematik, Geographie, Geschichte, Biologie, Physik, Chemie

Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und die Ergänzungsprüfung aus Deutsch noch nicht abgelegt haben, können Sie sich bei einem unserer drei Kooperationspartner innerhalb der entsprechenden Fristen anmelden. Die Anmeldefristen für Fortsetzer*innen bei den Kooperationspartnern im Sommersemester 2026 sind: 

Der Lehrgangsbeitrag der Kooperationspartner des VWU im Sommersemester 2026 beträgt € 1.800 (zuzüglich € 40,00 Materialbeitrag). Nach 4.2.2026 kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Details zur Kursanmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB Training finden Sie auf den Websites des jeweiligen Kursanbieters.

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB Training nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie im Sommersemester 2026 Ihre Universität wechseln möchten, müssen Sie sich an der neuen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden (in diesem Fall ist die Refundierung Ihrer Kursgebühr auch nicht möglich)! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Aktuelle Informationen zu den Anmeldemodalitäten und gegebenenfalls Öffnungszeiten sowie allfällige Updates zu diesen Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Kursanbieters. Die Kursinhalte sind bei allen Kursanbietern gleich, die Kurse umfassen 320 Unterrichtseinheiten.

Ansuchen um fünfte und sechste Semester

Antragsfrist für das Sommersemester 2026: 26.1., 27.1. und 4.2.2026 im VWU-Sekretariat während der Öffnungszeiten (ohne Termin). Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Ansuchen unter vwu@vwu.at.

Das Ansuchen müssen Sie persönlich im VWU-Sekretariat stellen. Sie benötigen dazu folgende Dokumente in Papierform:

  • Kursbestätigungen von vier Semesterkursen beim Kooperationspartner (Vermerk von Kursstufe und gegebenenfalls Kurserfolg)
  • Studierendenausweis (und ggf. Reisepass)
  • Bescheid der Universität
  • Studienblatt vom Wintersemester 2025/26 (falls kein Kurs im Wintersemester 2025/26: aktuelle Studienzeitbestätigung - diese können Sie von Ihrer Universität bekommen)
  • Ausgefülltes Formular (liegt vor dem Sekretariat auf)
  • Bestätigungen über Gründe, warum VWU noch nicht abgeschlossen wurde:
    • Bestätigungen müssen in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden!
    • Als Gründe gelten solche, die Studierende längere Zeit an der Teilnahme des Besuchs des Vorstudienlehrganges gehindert haben (z.B. Krankheit, Probleme mit dem Visum, Schwangerschaft, etc.).
    • Keine Gründe sind: Arbeit, noch nicht abgelegte Ergänzungsprüfungen oder Studienwechsel
  • Nur bei Ansuchen um sechste Semester: Schriftliches Ansuchen (Brief an die VWU-Kommission, in dem Sie erklären, warum Sie ein sechstes Semester benötigen und bisher den VWU nicht abschließen konnten)
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