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Fortsetzer/innenanmeldung innerhalb des Vorstudienlehrganges im Wintersemester 2025/26

Sie waren bereits für einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges (am VWU oder bei die Berater®, an der Österreichischen Orient-Gesellschaft oder am Sprachenzentrum der Universität Wien) angemeldet? Abhängig davon, wo Sie für Ihren letzten Kurs angemeldet waren (im Sommersemester 2025 oder in einem früheren Semester) bzw. welche Ergänzungsprüfungen Sie noch ablegen müssen, gelten folgende Anmeldemodalitäten:

  • Wenn Sie im Sommersemester 2025 einen FF1-Kurs am VWU besuchen, insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie am Nachmittag des 1.7.2025 ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Höhe des Lehrgangsbeitrags am VWU im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 2.7. und 11.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2025/26 am VWU an, nach dem 11.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!
  • Wenn Sie im Sommersemester 2025 einen Kurs im Fortgeschrittenenmodul (FG, WF oder FF2) besuchen, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Wintersemester 2025/26 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrem Studienblatt des Sommersemesters 2025 als Anhang an vwu@vwu.at) bis spätestens 1.7., damit der VWU Ihnen eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. Melden Sie sich zwischen 2.7. und 11.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2025/26 am VWU an, nach dem 11.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!
  • Wenn Sie Ihren letzten Kurs direkt am VWU besucht haben, aber im Sommersemester 2025 für keinen VWU-Kurs angemeldet waren, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Wintersemester 2025/26 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrer aktuellen Studienzeitbestätigung als Anhang an vwu@vwu.at) bis spätestens 1.7., damit der VWU Ihnen gegebenenfalls eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. Eine aktuelle Studienzeitbestätigung können Sie von Ihrer Universität bekommen. Melden Sie sich dann zwischen 2.7. und 11.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2025/26 am VWU an, nach dem 11.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!

     

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Wintersemester 2025/26 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre Fortsetzer/innenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

  • Wenn Sie im Sommersemester 2025 einen AN-, AV- oder EV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, bei der Aufstiegsprüfung im Sommersemester 2025 FG- oder WF-Niveau erreicht haben, sowie insgesamt für weniger als vier Semester innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, werden Sie vom VWU zu einem Übertritts-Einstufungstest mittels onSET eingeladen, der zwischen 2.7. und 4.7. stattfindet (der Termin kann nicht selbst gewählt werden und es gibt keinen Alternativtermin!). Studierenden, die dabei die besten Ergebnisse erzielen, wird im Wintersemester 2025/26 ein kombinierter Deutsch-Fächerkurs am VWU angeboten (die Höhe des Lehrgangsbeitrags am VWU im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben). Studierende, die nicht zu jenen mit den besten Ergebnissen zählen, können sich bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training für einen Deutschkurs im Wintersemester 2025/26 anmelden (es zählt dafür die Kursstufe, die bei der Aufstiegsprüfung erreicht wurde). Die Höhe des Lehrgangsbeitrags dieser VWU-Kooperationspartner im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben. Studierende, die den Übertritts-Einstufungstest mittels onSET zwischen 2.7. und 4.7. gemacht haben, werden (spätestens) am 29.8. per E-Mail informiert, bei welchem Kursanbieter sie sich anmelden können und wie die Kursanmeldung konkret abläuft.

    Wenn Sie nicht im Sommersemester 2025 einen AN-, AV- oder EV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, sondern in einem früheren Semester, melden Sie sich bei die Berater® (https://germanforstudents.com/), am Sprachenzentrum der Universität Wien (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu) oder bei ZIB-Training an. Es gelten die Fristen auf den Websites der Kooperationspartner. Die Höhe des Lehrgangsbeitrags im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben.

     

  • Wenn Sie im Sommersemester 2025 einen FG- oder WF-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besuchen, erhalten Sie am 20.6. ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Höhe des Lehrgangsbeitrags am VWU im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 23.6. und 11.7. per E-Mail für Ihren Kurs im Wintersemester 2025/26 am VWU an. Nach dem 11.7. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden!

 

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Wintersemester 2025/26 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und die Ergänzungsprüfung aus Deutsch noch nicht abgelegt haben, können Sie sich bei einem unserer drei Kooperationspartner innerhalb derer Fristen anmelden. Informieren Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Kooperationspartner über dessen Anmeldefristen! Unsere drei Kooperationspartner sind:

Die Höhe des Lehrgangsbeitrags der Kooperationspartner im Wintersemester 2025/26 wird Ende Mai bekanntgegeben. Nach Ablauf der Anmeldefristen kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Details zur Kursanmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training finden Sie auf den Websites des jeweiligen Kursanbieters.

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie im Wintersemester 2025/26 Ihre Universität wechseln möchten, müssen Sie sich an der neuen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung bei die Berater®, am Sprachenzentrum der Universität Wien oder bei ZIB-Training abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden (in diesem Fall ist die Refundierung Ihrer Kursgebühr auch nicht möglich)! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Aktuelle Informationen zu den Anmeldemodalitäten und gegebenenfalls Öffnungszeiten sowie allfällige Updates zu diesen Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Kursanbieters. Die Kursinhalte sind bei allen Kursanbietern gleich, die Kurse umfassen 320 Unterrichtseinheiten.

Ansuchen um fünfte und sechste Semester

Antragsfrist für das Wintersemester 2025/26: 23.6.-2.7.2025 im VWU-Sekretariat (ohne Termin). Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Ansuchen unter vwu@vwu.at.

Das Ansuchen müssen Sie persönlich im VWU-Sekretariat stellen. Sie benötigen dazu folgende Dokumente in Papierform:

  • Kursbestätigungen von allen Semesterkursen beim Kooperationspartner (Vermerk von Kursstufe und gegebenenfalls Kurserfolg)
  • Studierendenausweis (und ggf. Reisepass)
  • Bescheid der Universität
  • Studienblatt vom Sommersemester 2025 (falls kein Kurs im Sommersemester 2025: aktuelle Studienzeitbestätigung - diese können Sie von Ihrer Universität bekommen)
  • Ausgefülltes Formular (liegt vor dem Sekretariat auf)
  • Bestätigungen über Gründe, warum VWU noch nicht abgeschlossen wurde:
    • Als Gründe gelten solche, die Studierende längere Zeit an der Teilnahme des Besuchs des Vorstudienlehrganges gehindert haben (z.B. Krankheit, Probleme mit dem Visum, Schwangerschaft, etc.).
    • Keine Gründe sind: Arbeit, noch nicht abgelegte Ergänzungsprüfungen oder Studienwechsel
  • Nur bei Ansuchen um sechstes Semester: schriftliches Ansuchen (Brief an die VWU-Kommission, in dem Sie erklären, warum Sie ein sechstes Semester benötigen und bisher den VWU nicht abschließen konnten)
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