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Fortsetzer/innenanmeldung innerhalb des Vorstudienlehrganges im Sommersemester 2025

Sie waren bereits für einen Kurs innerhalb des Vorstudienlehrganges (am VWU oder bei die Berater®, an der Österreichischen Orient-Gesellschaft oder am Sprachenzentrum der Universität Wien) angemeldet? Abhängig davon, wo Sie für Ihren letzten Kurs angemeldet waren (im Wintersemester 2024/2025 oder in einem früheren Semester) bzw. welche Ergänzungsprüfungen Sie noch ablegen müssen, gelten folgende Anmeldemodalitäten:

  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 einen FF1-Kurs am VWU besuchen, insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, erhalten Sie am 13.1.2025 ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Kursgebühr beträgt 612 €) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 16.1. und 24.1. per E-Mail für Ihren Kurs im Sommersemester 2025 am VWU an, nach dem 24.1. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! (Ausnahme: Studierende, die im Jänner für ihre letzte abzulegende Ergänzungsprüfung angemeldet sind, dürfen sich bis 31.1. per Mail an vwu@vwu.at melden)
  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen Kurs im Fortgeschrittenenmodul (FG, WF oder FF2) besuchen, insgesamt weniger als vier Semester lang Kurse innerhalb des Vorstudienlehrganges besucht haben und auch im Sommersemester 2025 einen Kurs am VWU besuchen wollen, kommunizieren Sie dies bitte per E-Mail (mit entsprechendem Betreff und Text und Ihrem Studienblatt des Wintersemesters 2024/2025 als Anhang an vwu@vwu.at) bis spätestens 20.1., damit der VWU Ihnen eine detaillierte Anmelde-Anleitung inklusive Ihrer persönlichen Zahlungsreferenz zusenden kann. Melden Sie sich zwischen 16.1. und 24.1. per E-Mail für Ihren Kurs im Sommersemester 2025 am VWU an, nach dem 24.1. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! (Ausnahme: Studierende, die im Jänner für ihre letzte abzulegende Ergänzungsprüfung angemeldet sind, dürfen sich bis 31.1. per Mail an vwu@vwu.at melden)
  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 keinen Kurs besucht haben und daher kein Studienblatt vorlegen können, brauchen Sie eine Studienzeitbestätigung – wenden Sie sich dafür an Ihre Universität.

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Sommersemester 2025 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre Fortsetzer/innenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 einen AN-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besuchen und insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und noch nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, melden Sie sich zwischen 2.12. und 19.12. bei die Berater® bzw. zwischen 4.12. und 18.12. am Sprachenzentrum der Universität Wien für Ihren Kurs im Sommersemester 2025 an, nach dem 18.12. (Sprachenzentrum der Universität Wien) bzw. 19.12. (die Berater®) kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Der Lehrgangsbeitrag bei die Berater® und am Sprachenzentrum der Universität Wien beträgt im Sommersemester 1535 € (zuzüglich Materialbeitrag).Wenn Sie nicht im Wintersemester 2024/2025 einen Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, sondern in einem früheren Semester, werden Sie bei die Berater® (https://germanforstudents.com/) oder am Sprachenzentrum der Universität Wien (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu)  neu eingestuft.

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen AV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, bei der Aufstiegsprüfung im Wintersemester 2024/2025 FG- oder WF-Niveau erreicht haben, sowie insgesamt für weniger als vier Semester innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, werden Sie vom VWU zu einem Übertritts-Einstufungstest mittels onSET am 28.1. (es gibt keinen Alternativtermin!) eingeladen. Studierenden, die dabei die besten Ergebnisse erzielen, wird im Sommersemester 2025 ein kombinierter Deutsch-Fächerkurs am VWU (Lehrgangsbeitrag 612 €) angeboten. Studierende, die nicht zu jenen mit den besten Ergebnissen zählen, können sich bis spätestens 31.1. bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien (Lehrgangsbeitrag 1535 € zuzüglich Materialbeitrag) für einen Deutschkurs im Sommersemester 2025 anmelden (es zählt dafür die Kursstufe, die bei der Aufstiegsprüfung erreicht wurde). Wenn Sie nicht im Wintersemester 2024/2025 einen AV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, sondern in einem früheren Semester, melden Sie sich zwischen 2. und 19.12. bei die Berater® (https://germanforstudents.com/) oder zwischen 4. und 18.12. am Sprachenzentrum der Universität Wien an (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu). Der (Lehrgangsbeitrag bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien beträgt im Sommersemester 2025 1535 € zuzüglich Materialbeitrag).

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen EV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besuchen, sowie insgesamt für weniger als vier Semester innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und nicht alle Ihnen vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, werden Sie vom VWU zu einem Übertritts-Einstufungstest mittels onSET zwischen 13.1. und 17.1. (es gibt keinen Alternativtermin!) eingeladen. Studierenden, die dabei die besten Ergebnisse erzielen, wird im Sommersemester 2025 ein kombinierter Deutsch-Fächerkurs am VWU (Lehrgangsbeitrag 612 €) angeboten. Studierende, die nicht zu jenen mit den besten Ergebnissen zählen, können sich bis spätestens 31.1. bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien (Lehrgangsbeitrag 1535 € zuzüglich Materialbeitrag) für einen Deutschkurs im Sommersemester 2025 anmelden (es zählt dafür die Kursstufe, die bei der Aufstiegsprüfung erreicht wurde). Wenn Sie nicht im Wintersemester 2024/2025 einen EV-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besucht haben, sondern in einem früheren Semester, melden Sie sich zwischen 2. und 19.12. bei die Berater® (https://germanforstudents.com/) oder zwischen 4. und 18.12. am Sprachenzentrum der Universität Wien an (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu). Der (Lehrgangsbeitrag bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien beträgt im Sommersemester 2025 1535 € zuzüglich Materialbeitrag).

     

  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen FG- oder WF-Kurs bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien besuchen, erhalten Sie im Dezember ein E-Mail mit Anmelde- und Zahlungsinformationen (die Kursgebühr beträgt 612 €) vom VWU-Sekretariat (überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Melden Sie sich zwischen 16.1. und 24.1. per E-Mail für Ihren Kurs im Sommersemester 2025 am VWU an. nach dem 24.1. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! (Ausnahme: Studierende, die im Jänner für ihre letzte abzulegende Ergänzungsprüfung angemeldet sind, dürfen sich bis 31.1. anmelden)

 

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung am VWU nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie Zulassungsbescheide von mehreren Universitäten haben und alle Ergänzungsprüfungen abgelegt haben, die Ihnen eine Universität vorgeschrieben hat, müssen Sie sich an der anderen Universität als Erstsemestriger zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Dasselbe gilt, wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten. Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung am VWU abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Wenn Sie insgesamt für weniger als vier Semesterkurse innerhalb des Vorstudienlehrganges angemeldet waren und die Ergänzungsprüfung aus Deutsch noch nicht abgelegt haben, können Sie sich zwischen 2.12. und 19.12. bei die Berater® bzw. zwischen 4.12. und 18.12. am Sprachenzentrum der Universität Wien online für das Sommersemester 2025 als Fortsetzer/in bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien anmelden, die Kursgebühr beträgt 1535 € (zuzüglich  Materialbeitrag). Nach dem 18.12. bzw. 19.12. kann Ihnen kein Kursplatz mehr garantiert werden! Vor der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien müssen Sie eine verpflichtende Vorregistrierung vornehmen, Details dazu finden Sie auf https://germanforstudents.com/ (die Berater®) bzw. https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse/deutschkurse-fuer-den-vwu (Sprachenzentrum der Universität Wien).

Als fortsetzende/r Studierende/r müssen Sie nach der Anmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien nicht mehr an die Universität gehen, Sie werden automatisch an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie im ersten Semester Ihre Zulassung abgeschlossen haben. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Universität gewechselt haben, werden Sie an die Universität zur Fortsetzung gemeldet, an der Sie zuletzt fortgemeldet wurden. Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihre Universität wechseln möchten, müssen Sie sich an der neuen Universität als Erstsemestrige/r zulassen lassen, dies geschieht nicht automatisch! Spätestens eine Woche, nachdem Sie Ihre FortsetzerInnenanmeldung bei die Berater® oder am Sprachenzentrum der Universität Wien abgeschlossen haben, können Sie Ihren ÖH-Beitrag einzahlen (Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer Universität). Zahlen Sie den ÖH-Beitrag spätestens bis Kursbeginn ein, ohne Einzahlung des ÖH-Beitrags ist Ihre Zulassung nämlich nicht abgeschlossen und ohne abgeschlossene Zulassung sind Sie kein/e Studierende/r und haben kein Recht auf den Besuch des Vorstudienlehrganges und müssen gegebenenfalls abgemeldet werden (in diesem Fall ist die Refundierung Ihrer Kursgebühr auch nicht möglich)! Bedenken Sie, dass der Besuch von Kursen innerhalb des Vorstudienlehrganges auf 4 Semester begrenzt ist; 5. Semester werden nur in Ausnahmefällen von der VWU-Direktion genehmigt (Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Aktuelle Informationen zu den Anmeldemodalitäten und gegebenenfalls Öffnungszeiten sowie allfällige Updates zu diesen Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Kursanbieters. Die Kursinhalte sind bei allen Kursanbietern gleich, die Kurse umfassen 320 Unterrichtseinheiten.

Ansuchen um fünfte und sechste Semester

Antragsfrist für das Sommersemester 2025: 13.1.-24.1.2025 im VWU-Sekretariat (ohne Termin). Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Ansuchen unter vwu@vwu.at.

Das Ansuchen müssen Sie persönlich im VWU-Sekretariat stellen. Sie benötigen dazu folgende Dokumente in Papierform:

  • Kursbestätigungen von allen Semesterkursen beim Kooperationspartner (Vermerk von Kursstufe und gegebenenfalls Kurserfolg)
  • Studierendenausweis (und ggf. Reisepass)
  • Bescheid der Universität
  • Studienblatt vom Wintersemester 2024/2025 (falls kein Kurs im Wintersemester 2024/2025: aktuelle Studienzeitbestätigung)
  • Ausgefülltes Formular (liegt vor dem Sekretariat auf)
  • Bestätigungen über Gründe, warum VWU noch nicht abgeschlossen wurde:
    • Als Gründe gelten solche, die Studierende längere Zeit an der Teilnahme des Besuchs des Vorstudienlehrganges gehindert haben (z.B. Krankheit, Probleme mit dem Visum, Schwangerschaft, etc.).
    • Keine Gründe sind: Arbeit, noch nicht abgelegte Ergänzungsprüfungen oder Studienwechsel
  • Nur bei Ansuchen um sechstes Semester: schriftliches Ansuchen (Brief an die VWU-Kommission, in dem Sie erklären, warum Sie ein sechstes Semester benötigen und bisher den VWU nicht abschließen konnten)
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